Bereits das unbefugte Betreten eines Grundstücks (vor allem beim Hausverbot) stellt eine Eigentumsstörung dar, ebenso jedwede, von einem fremden Grundstück auf das Eigentum einwirkende Immission (wie Feuchtigkeit, Lärm, Schmutz, Strahlung).
de.wikipedia.org Zu den Eigentumsstörungen gehören auch enteignungsgleiche Eingriffe, Immissionen oder Spam, Parken auf einem fremden (privaten) Grundstück oder die Zustellung unerwünschter Werbung in einem entsprechend gekennzeichneten Briefkasten.
de.wikipedia.org Die Eigentumsstörung umfasst so viele Anwendungsbereiche, dass der Gesetzgeber eine negative Umschreibung gewählt hat.
de.wikipedia.org Zu den Eigentumsstörungen gehören auch enteignungsgleiche Eingriffe, Immissionen, Spam, Parken auf einem fremden (privaten) Grundstück oder die Zustellung unerwünschter Werbung in einem entsprechend gekennzeichneten Briefkasten.
de.wikipedia.org Der Überbau hat eine sachenrechtliche und eine baurechtliche Komponente und stellt eine Eigentumsstörung für den betroffenen Nachbarn dar.
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