Das Gewerbe beginnt mit der Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige), durch die ein Gewerbebetrieb bei der zuständigen Behörde (Gemeinde, Ordnungsamt) gemäß GewO als Gewerbe angemeldet (angezeigt) wird.
de.wikipedia.org Daher ist für ihre Ausübung weder eine Gewerbeanmeldung erforderlich, noch unterliegen sie der Gewerbesteuer usw.
de.wikipedia.org Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich für die erstmalige Einrichtung, Betriebsübernahme, Verlegung in eine andere Gemeinde, Gründung einer Zweigniederlassung, Wechsel der Rechtsform, Neuaufnahme von Gesellschaftern und Betriebsaufgabe.
de.wikipedia.org Im Jahr 2016 wurden 634 Gewerbeanmeldungen, 614 Gewerbeabmeldungen sowie 447 Gewerbeummeldungen verzeichnet.
de.wikipedia.org Zumal weitere Voraussetzungen, wie ausreichender Versicherungsschutz, nachgewiesene persönliche Eignung, Gewerbeanmeldungen usw., fehlten.
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