Ist der Widerspruch zulässig und begründet – die Voraussetzungen hierfür entsprechen im Wesentlichen denen der korrespondierenden Klageart –, hilft die Ausgangsbehörde diesem gemäß VwGO ab, indem sie dem Begehren des Widerspruchsführers nachkommt.
de.wikipedia.org Das Vorverfahren wird gemäß VwGO durch die Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt bei der Behörde eingeleitet, die diesen erlassen hat, also bei der Ausgangsbehörde.
de.wikipedia.org Unstreitig ist, dass die Ausgangsbehörde den Verwaltungsakt im Widerspruchsverfahren nicht mit einer zusätzlichen Beschwer versehen darf.
de.wikipedia.org Das Vorverfahren wird gemäß VwGO durch Erhebung eines Widerspruchs gegen den Verwaltungsakt bei der Behörde eingeleitet, die diesen erlassen hat, also bei der Ausgangsbehörde.
de.wikipedia.org Ist der Widerspruch zulässig und begründet, hilft die Ausgangsbehörde diesem gemäß VwGO ab, indem sie dem Begehren des Widerspruchsführers nachkommt.
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