Das Pfandrecht ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht des Gläubigers, eine bewegliche Sache, eine Forderung oder ein Recht des Schuldners zu verwerten, um eine Forderung zu befriedigen.
de.wikipedia.org Die dingliche Seite, wie die Wahlurne, das Parlamentsprotokoll, die Bannmeile, die Großbildleinwand auf dem Parteitag etc. werden aus empirisch-kulturwissenschaftlicher Sicht untersucht.
de.wikipedia.org Schuldrechtliche Einigungen zielen oft auf sachenrechtliche Rechtsfolgen ab, können jedoch die dingliche Rechtsänderung nicht selbst herbeiführen.
de.wikipedia.org Dienstbarkeiten oder Servituten sind laut österreichischem Sachenrecht beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen, deren Eigentümer verpflichtet ist, etwas zu dulden oder zu unterlassen.
de.wikipedia.org Durch seine dingliche (sachenrechtliche) Qualität unterscheidet sich das Pfandrecht grundlegend von Bürgschaft und Schuldbeitritt.
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