Die strafprozessuale Offizialmaxime (auch Offizialprinzip) ist eine Prozessmaxime, die besagt, dass die Strafverfolgung grundsätzlich dem Staat bzw. den staatlichen Behörden, also der Staatsanwaltschaft, obliegt, und nicht dem Verletzten.
de.wikipedia.org Sie stellt neben der Privatklage eine Ausnahme von dem im Strafverfahren geltenden Strafverfolgungsmonopol des Staates (Offizialmaxime) dar, weshalb sie nur bei der Verfolgung bestimmter Straftaten zulässig ist.
de.wikipedia.org Gegensatz ist hier das inquisitorische Verfahren, das von Amts wegen gegen einen Betroffenen geführt wird (Offizialmaxime).
de.wikipedia.org Wichtigste Beispiel sind die im Strafprozess geltende Offizialmaxime sowie der Ermittlungsgrundsatz in verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
de.wikipedia.org Während im Zivilverfahren das Gericht nur nach dem vorgetragenen Sachverhalt urteilt (Verhandlungs- oder Beibringungsgrundsatz), besteht in anderen Verfahren (z. B. Straf-, Verwaltungsverfahren) das Prinzip der Amtsermittlung (Offizialmaxime).
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