Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „verbürgt“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

ver·bụ̈rgt ADJ

I . ver·bụ̈r·gen <verbürgst, verbürgte, hat verbürgt> VERB mit OBJ

II . ver·bụ̈r·gen <verbürgst, verbürgte, hat verbürgt> VERB mit SICH

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Allerdings ist keine der beiden Erzählungen historisch verbürgt.
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Dass man sich in einigen Gegenden den Toten auch allein in seinem Grabhügel hausend vorstellte, ist ebenfalls verbürgt.
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Einige geologische Erkenntnisse und Belege für eine sehr alte Urlauchert sind ebenfalls verbürgt.
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Die Wallfahrt zur nahe gelegenen Mariengrotte am Ufer des Dombachs ist seit 1785 verbürgt.
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Dort wurde das Grabtuch erstmals – dokumentarisch durch ein Pilgermedaillon verbürgt – 1357 der Öffentlichkeit präsentiert.
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Außerdem sind Träger des Schöffen- und des Schultheißenamts verbürgt.
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Hieraus ergibt sich der wesentliche Charakter des Allodialeigentums: ein durch den Willen des gesamten Volks oder durch das Volksgesetz zugeteiltes und verbürgtes freies Eigentum.
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Die historischen Hintergründe des Zibelemärit sind nicht offiziell verbürgt; es existieren verschiedene Theorien dazu.
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Jeder Teilnehmer verbürgt sich mit seinem Namen dafür, dass er den Stein wirklich an dem angegebenen Ort abgelegt hat.
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Auch das Gegenstück, eine De-Mobilisierungs-Amnestie, ist historisch verbürgt.
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"verbürgt" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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