Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „besitzanzeigend“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

be·sịtz·an·zei·gend ADJ nicht steig.

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Possessivpronomen (besitzanzeigende Fürwörter) drücken ein Zugehörigkeits-, Eigentums- oder Besitzverhältnis aus und stehen in der Regel als Begleiter eines Nomens, z. B. mein Haus, ihrer Katze, eurem Auto, seinen Hund.
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Die Herkunft des besitzanzeigenden Namens ist unklar, wahrscheinlich wurde er aus einem männlichen Personennamen abgeleitet.
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Die Possessivpronomina sind besitzanzeigende Adjektive.
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An vierter Stelle steht das besitzanzeigende Suffix.
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Der deutsche Rodungsname (modern -hau) wurde später mit der polnischen besitzanzeigenden diminutiven Form -ówka ersetzt.
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Der besitzanzeigende Name ist vom Personennamen *Chyn abgeleitet.
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Besitzanzeigend stehen die Possessivpronomen (siehe unten).
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Der besitzanzeigende Name ist vom Personennamen (S)Krzysz abgeleitet, wo die erste S eine falsche Dekomposition sein könnte.
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