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Definitionen von „Streitgenossenschaft“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die Stre̱i̱t·ge·nos·sen·schaft JUR

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
1 ZPO kann sich die Notwendigkeit einer Streitgenossenschaft aus prozessualen und aus sonstigen Gründen ergeben.
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Wird eine Klage von oder gegen eine einfache Streitgenossenschaft erhoben, obwohl deren Voraussetzungen nicht vorliegen, erfolgt gemäß Abs.
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Im Prozess bewirkt die notwendige Streitgenossenschaft gemäß § 62 Abs.
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Klagen mehrere Personen gemeinsam oder werden mehrere Personen gemeinsam verklagt, besteht zwischen ihnen Streitgenossenschaft (auch: subjektive Klagehäufung).
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Das Gesetz unterscheidet zwischen einfacher und notwendiger Streitgenossenschaft.
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Die Nebenintervention als Beteiligung Dritter am Rechtsstreit ist streng von der Streitgenossenschaft zu unterscheiden.
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Der Zweck der einfachen Streitgenossenschaft besteht darin, über eine Klage von oder gegen mehrere Personen möglichst prozessökonomisch und zweckmäßig zu verhandeln.
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Eine notwendige Streitgenossenschaft besteht etwa in Fällen der Gesamthandsklage und der Gesamtschuldklage.
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Besteht eine einfache Streitgenossenschaft, erfolgen eine gemeinschaftliche Verhandlung und eine einheitliche Beweiswürdigung.
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Prozessual notwendig ist eine Streitgenossenschaft gemäß Abs.
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