Wenn an einer Stelle eine Verbindung zu einer Person geschaffen wird, etwa durch eine abgefangene Warensendung oder eine erbrachte Dienstleistung, kann allen Transaktionen zu der zugeordneten Adresse nachgegangen werden.
Angefordert wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung in vielen Fällen erst mit anderen Unterlagen wie der Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule und Nachweisen über bisher erbrachte Leistungen.