Die Arbeit des Schriftstellers sollte unter gesetzlichen Schutz gestellt werde, das bedeutet: Verbot des Nachdrucks und der Zensur und Eintreten für ein Urheber- und Verlagsrecht.
Das bayerische Finanzministerium vertritt die Auffassung, dass ein Nachdruck auch nach Erlöschen des Urheberrechts als Verbreitung verfassungsfeindlicher Propaganda sowie als Volksverhetzung strafbar sei.