Im übertragenen Sinne für „verboten“, „unerlaubt“, „illegal“ wird es in Wörtern wie Schwarzmarkt, Schwarzbrennerei, Schwarzarbeit, Schwarzgeld, Schwarzsender oder Schwarzfahren verwendet.
Was in einem Unionsmitgliedstaat eine Straftat ist, kann in einem anderen Land gänzlich straffrei oder nur verwaltungsstrafrechtlich bedeutsam sein (z. B. Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln).