Das Präsidentenkomitee hat in mehreren Fällen Fragen von besonderer sachlicher und taktischer Schwierigkeit vor der Erörterung in den Kommissionen oder in den Vollversammlungen beraten.
Aus der Einteilung der Straftaten in Verbrechen und Vergehen ergeben sich auch strafprozessrechtliche Konsequenzen, etwa für die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte.
In der Rechtsprechung umstritten ist die Frage, ob die Erfolgsaussicht einer Klage allein wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit des Gerichts verneint werden darf.