Eine Nachfolgeklausel stellt den Gesellschaftsanteil vererblich, sodass im Falle des Todes des Gesellschafters der Erbe im Wege der Universalsukzession in die Gesellschafterstellung nachfolgt.
Als barracadier wird ein Stier bezeichnet, der dem raseteur während dessen Aktion soweit bis zur Barrikade nachfolgt, dass er auf dem Hindernis aufschlägt.