Diese aber sind zur menschlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung sowie zur Selbstvervollkommnung des Menschen und zur Wertschaffung unabdingbar.
Das spezifische Risiko im Umlageverfahren liegt aber in der Aufkündigung des gesellschaftlichen Konsens, auf dem das Umlageverfahren im Generationenvertrag beruht.
Psychische Folgen umfassen Depressionen und fortwährende Angst vor unangenehmem Eigengeruch, da selbst nicht wahrgenommene Körpergerüche zu gesellschaftlicher Ausgrenzung des Betroffenen führen können.
Historischer Hintergrund dieser Namensgebung ist das Überwinden bzw. Ausblenden von gesellschaftlichen Schichtungen und Privilegien und die Ebenbürtigkeit aller Mitglieder.
Ziel ist, für politische Entscheidungen einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens herzustellen und auch Vertreter von Minderheitsmeinungen einzubinden.