1819 ordnete der Finanzminister die sofortige Wiederaufnahme der Katasteraufnahmen im linksrheinischen Gebiet und den Beginn der Aufnahmearbeiten im rechtsrheinischen Gebiet an.
Der wird im unmittelbaren Anschluss an die kollektive Missbilligung im Rahmen einer Zeremonie Vergebung und Wiederaufnahme in die Gemeinschaft gewährt.