In jedem der Fälle wurde eine beiderseitig besetzte Waffenstillstandskommission gebildet, die die Beschwerden beider Seiten untersuchen und regelmäßig dem UN-Sicherheitsrat berichten sollte.
Beide Konventionen wurden im Jahre 1966 von der UN-Vollversammlung verabschiedet und sollen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948 konkretisieren.
Diese beiden UN-Organisationen beabsichtigten eine analoge weltweite Regelung zur Verhinderung von Handelshemmnissen zwischen Weltregionen zu erstellen.