Der überwiegende Teil der Fachliteratur zählt die Transportkosten nicht zu den Transaktionskosten, sondern behandelt sie als eigenständige Kostenart neben Transaktionskosten und Produktionskosten.
Neben den niedrigeren Transportkosten wäre dadurch die Industrie unabhängiger von der Wasserkraft geworden, da bislang Steinkohleimporte aus anderen Gegenden nur schwer möglich waren.
Die Steuer wurde in mehrere Abschnitte unterteilt: 20 % des Ernteertrages für Transportkosten und Löhne der Distriktaufseher, Schreiber, Vermesser sowie der Speicherbediensteten.
Hintergrund ist die Reduzierung von Lagerbeständen mit den daraus resultierenden Kostenreduktionen (Raumkosten, Vorratshaltungskosten, Kapitalbindungskosten, innerbetriebliche Transportkosten etc.)“.
Zudem versucht man hier das Transportgewicht der einzelnen Bleche möglichst gering zu halten, da sich bei Gewichten über 30 Tonnen die Transportkosten vervielfachen.