Als Stornierung gilt nach überwiegender Auffassung die Auflösung eines Vertrags aufgrund gegenseitiger Vereinbarung unter Aufhebung aller Verbindlichkeiten für beide Vertragsparteien.
Da diese Elemente allerdings in beiden Vorgängerversionen enthalten waren, kam es zu einem Aufschrei der Fans, die mit Stornierung ihrer Vorbestellungen reagierten.
Die Sitzplatzreservierung kann daher dazu führen, dass bei einer späten Stornierung Kosten zulässigerweise verrechnet werden, obwohl der Sitzplatz (die Leistung) nicht in Anspruch genommen wird.