Besonders oft wird das Wort in Zusammenhang mit Kindern gebraucht, wenn diese sich vor bestimmten Speisen und Gerichten zieren und diese partout nicht essen wollen.
Die Gewerbeanmeldung in Gastgewerbe umfasst Umfang der beabsichtigten Ausübung (Ausschank von Getränken, Verabreichung von Speisen, Beherbergung) und Betriebsart (z. B. Hotel, Gasthof, Kaffeehaus, Imbissstube usw.).