Nach seiner Habilitation 1922 wurde er 1927 außerordentlicher und seit 1932 der erste ordentliche Professor für Systematische Theologie und Sozialethik.
Dabei unterscheidet er die Verantwortung aus Sicht der Individualethik, der Sozialethik, der Institutionenethik und der Korporationenethik, die jeweils mit inhaltlichen Ethikansätzen zu verbinden sind.
Das Anliegen der Sozialinstituts ist es, wirtschaftsethische Ansätze und Ansprüche der christlichen Sozialethik für den Unternehmensalltag praxistauglich zu machen.
Sie äußert sich als Individual- und Sozialethik sowie in den Bereichsethiken zu spezifischen Lebensbereichen, beispielsweise Medizinethik oder Wirtschaftsethik.
Und das nicht nur als sogenannte „Bindestrich-Ethik“ (wie etwa Unternehmensethik oder Institutionenethik), sondern – neben der Individual- und Sozialethik – als eigenständige Disziplin.