Derjenige Käufer, der auf die Nutzung des Zahlungszieles verzichtet und innerhalb einer festgelegten kürzeren Frist den Rechnungsbetrag ausgleicht, erhält hingegen in der Regel einen Preisabschlag in Höhe des vereinbarten Skontos.
Die Preisberechnung ist hierbei jedoch weitaus einfacher aufgebaut, da dem Endverbraucher in der Regel keine besonderen Rabatte oder Skonti gewährt werden.