Anspruch auf Grundrente haben Niederländer ohne Bedürftigkeitsprüfung ab Beginn des Rentenalters: Alleinstehende Rentner erhalten 70 % des Mindestlohns, Paare erhalten pro Partner 50 %.
Für Erwerbsminderungsrenten, die ab 2012 begannen, erhöht sich das Rentenalter und der Beginn der Abschlagswirkung schrittweise auf 65 Jahre bzw. 62 Jahre.