Beim ersten regelwidrigen Zug hätte der Gegner bei Reklamation zwei Extraminuten erhalten und die Stellung vor dem regelwidrigen Zug wäre wiederhergestellt worden.
Reklamationen sind aus einer Hauptleistungspflicht resultierende Leistungsstörungen, Beschwerden betreffen dagegen lediglich Nebenpflichten des Vertrags wie etwa die unfreundliche Bedienung.
Zusätzlich führen vor allem sichtbare Oberflächenfehler oft zu teuren Reklamationen, selbst wenn die Funktion des Produktes dadurch nicht eingeschränkt ist.