Es folgten Diskussionen rund um die Pflichtmitgliedschaft, und im Regierungsabkommen 1994 riefen die Regierungsparteien die gesetzlichen Vertretungen dazu auf, ihre Mitglieder zu befragen.
Je nachdem, ob ein Verwaltungsabkommen von der Bundesregierung oder einem Fachressort eines der Bundesministerien abgeschlossen wird, kann man zwischen Regierungsabkommen und Ressortabkommen differenzieren (§ 72 Abs.