Das Glasbrunnenwasser ist mit ca. 32 französischen Härtegraden härter als das Leitungswasser aus dem nahe gelegenen Länggassquartier, das ca. 24 französische Härtegrade aufweist.
Es wurde kein Zusammenhang zwischen einer geografischen Exposition gegenüber Aluminium oder Siliziumdioxid aus Leitungswasser mit dem Auftreten von Demenz festgestellt.
Als Leitungswasserschaden bezeichnet man einen Sachschaden an Gebäuden oder Einrichtungen, der durch aus Wasserinstallationen bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstanden ist.