Die Post hat einige Zeit damit geworben, dass durch die Datenweitergabe auch Versandhäuser und ähnliche verständigt werden und sich der Kunde damit Arbeit erspart.
Werden Tafelgeschäfte bei einer anderen Bank als der Hausbank getätigt, können Gebührengründe vorliegen; unterhält ein Kunde gar keine Bankkonten, sind Tafelgeschäfte für ihn die einzige Möglichkeit, Bankgeschäfte zu tätigen.