Die Rechtsnatur dieser in das Kontokorrent einzustellenden einzelnen Transaktionen ändert sich zwar nicht, ihre isolierte Geltendmachung ist aber nicht mehr möglich.
Im deutschen Bankwesen setzte sich hingegen im Kreditgeschäft mit Nichtbanken zunehmend als Alternativbegriff die Kreditlinie durch, wo sie bei Kontokorrent-, Dispositions-, Lombardkrediten oder Effektenlombardkrediten als Synonym gebraucht wird.
Die offenen Posten des Kontokorrent, also die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den einzelnen Geschäftspartnern, werden somit im laufenden Geschäftsbetrieb nicht in den Büchern erfasst.
Ein Kontokorrent ist auch zwischen gegenseitigen Lieferanten oder Dienstleistern üblich, bei denen dauerhafte Geschäftsbeziehungen bestehen, die zu einer Vielzahl von beiderseitigen Ansprüchen führen.
Die Rechtsnatur der in das Kontokorrent einzustellenden einzelnen Forderungen ändert sich nicht, ihre isolierte Geltendmachung ist aber nicht mehr möglich.