Alle Anleihearten (Unternehmensanleihen, Bankanleihen, Pfandbriefe, Staatsanleihen, Kommunalanleihen, Kommunalobligationen) sind Schuldtitel, die für den Anleiheinhaber (Anleger) ein Kreditrisiko darstellen.
Keine einzige Staatsanleihe, nur 0,49 % der Kommunalanleihen, 1,8 % der Unternehmensanleihen, 4,9 % der Finanzanleihen und sogar 27 % der Finanzprodukte (Derivate) fielen aus, obwohl alle Anleihen dasselbe Rating erhalten hatten.
Der Bürgerkredit (auch Bürgerdarlehen) stellt eine alternative Finanzierungsform für kommunale Gebietskörperschaften oder Kommunalunternehmen dar, die als Alternative zu konventionellen Kommunalkrediten oder Kommunalanleihen genutzt werden kann.
Die auf dem Rentenmarkt gehandelten Anleihen sind (nach der Art des Emittenten) Staatsanleihen, Kommunalobligationen, Kommunalanleihen, Pfandbriefe, Unternehmensanleihen, Schuldverschreibungen von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten und (zeitweise) Wandelanleihen und Optionsanleihen.
Zur Wertpapiergattung der Anleihen zählen Staatsanleihen (inklusive Kommunalanleihen), Unternehmensanleihen und Pfandbriefe; nicht dazu gehören Kredite wie Privatkredite und Schuldscheindarlehen.
Da bisher nur wenige aktuelle Kommunalanleihen auf dem Markt sind, die zudem ausschließlich an institutionelle Anleger platziert wurden, gab es hierfür kein (externes) Kommunalrating.
Wie jeder andere Emittent müssten auch deutsche Gebietskörperschaften als Emittent von Kommunalanleihen mit einem Emittentenrating durch eine Ratingagentur ausgestattet sein.
Als Kapitalnachfrager kommen die öffentliche Hand (Kommunalanleihen, Kommunalobligationen), die Privatwirtschaft (Industrie: Investitionskredite; Immobilienwirtschaft: Wohnungsbau, Gewerbeimmobilien) und Privathaushalte (Immobilienfinanzierung) in Betracht.