Dabei wurden systematische Schiedsrichter-Absprachen, insbesondere in den Spielzeiten 2004/05 und 2005/06, aufgedeckt, in die neun Vereine und mehrere Kommissionäre und Schiedsrichter verwickelt waren.
1 HGB der Kommissionär den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dadurch ausführen darf, dass er die Wertpapiere selbst als Käufer liefert oder als Verkäufer übernimmt.
In den meisten Fällen reduziert sich die Auswahl auf die Alternativen Reisender oder Handelsvertreter, da Kommissionäre und Makler zunehmend an Bedeutung verlieren.
Zu unterscheiden sind die akqusitorisch tätigen Absatzhelfer wie Agenturen, Einkaufsgemeinschaften, Handelsmakler, Handelsvertreter, Kommissionäre oder Reisende.