In die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sind die Inhalte der Verordnung über die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Immissionsschutzbeauftragten übernommen worden.
Beides wird durch die für den Immissionsschutz zuständigen Behörden, die Messnetze zur Erfassung der Immission von Luftschadstoffen zur Überwachung der Luftqualität betreiben, überwacht.
Anreiz für dieses Verhalten gab die Ausnahmeregelung für Bürgerenergiegesellschaften ohne abgeschlossenes Gutachten zum Immissionsschutz teilzunehmen und die geringen Strafzahlungen, falls Projekte nicht realisiert werden.
In dieser Funktion nehmen sie in der Regel Aufgaben der Naturschutzbehörde, Wasserbehörde sowie des Immissionsschutz-, Abfall- und Bodenschutzrechts wahr.