Die Inhaber der Aufstellfläche (Haus- oder Grundstücksbesitzer, Gastronomen) erhalten eine Provision, die sich an der Zahl der verkauften Zigaretten bemisst.
Neben japanischen Handelsunternehmen, Banken, Versicherungen, Transportunternehmen und Werbeagenturen hat sich ein weites Spektrum japanischer Dienstleister, Gastronomen und Einzelhändler angesiedelt.
Verstöße gegen die Landesnichtraucherschutzgesetze werden als Ordnungswidrigkeiten sowohl des Rauchers als auch z. B. des Gastronomen mit Bußgeldern geahndet.