Unter einer Zölibatsklausel verstand man eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag von Frauen, die im Falle der Eheschließung der Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendete.
Mit dieser Einschränkung kann eine automatische Einbeziehung in die Entgeltumwandlung auf drei Ebenen geregelt werden: Im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag.