Von der Arbeitsbescheinigung zu unterscheiden ist eine Arbeitsbestätigung, mit der ein Arbeitgeber ein aufrechtes oder vertraglich zugesichertes Beschäftigungsverhältnis bestätigt.
Ohne Zuzugsgenehmigung keine Aufenthaltsbewilligung, ohne Arbeitsbescheinigung keine Zuzugsgenehmigung, ohne Zuzugsgenehmigung aber keine Arbeitsbescheinigung.