Mit der 2003 in Kraft getretenen Änderung der ärztlichen Approbationsordnung ist die Notfallmedizin erstmals als Querschnittsbereich im Medizinstudium abgebildet.
Die Ausbildung fokussiert sich heute im Wesentlichen auf die Vermittlung von standardisierten Abläufen und der Zusammenarbeit zwischen nicht-ärztlichem und ärztlichem Personal in der medizinischen Einrichtung.
Neben der Grundversorgung mit Lebensmitteln wie Brot und Milch und ärztlicher Hilfe richtete man einige Bibliotheken ein, daneben fanden Filmvorführungen statt.
Voraussetzung ist, dass der Einreichung beim Versicherungsunternehmen auch eine entsprechende ärztliche Verordnung beiliegt und die Erstattung vertraglich vereinbart wurde.