Diese Stellen haben die Aufgabe, Versicherten bei Vorliegen einer Überweisung innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Facharzt anzubieten.
Verkürzt und vereinfacht sind mit Zahlungsdiensten alle Zahlungsverfahren des bargeldlosen Zahlungsverkehrs wie Überweisungen, Lastschriften und (Kredit-)Kartenzahlungen gemeint.