Nach Abschluss der Erwerbsphase wurde das Verhalten nicht wie gewöhnlich nach und nach verlernt, sondern erhielt sich durch Wiederholung selbst aufrecht.
Die Grundidee ist, dass störungsbedingtes Verhalten erlernt wurde und auch wieder verlernt werden kann, bzw. dass angemessenere Denk- und Verhaltensweisen erlernt werden können.
Das zweite Ziel erfordert jedoch eine Aufrechterhaltung bzw. Einübung sozialer Verhaltensweisen, die im Strafvollzug im Rahmen der Prisonisierung gerade verlernt werden können.