Durch Verschmutzung und den Rauch der Opferkerzen war das Bild unkenntlich geworden, und auch der Altaraufbau war stark in Mitleidenschaft gezogen worden.
Die kantonalen Gesetze schreiben als Bestrafung Haft oder Buße für den vor, der sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen oder Kundgebungen unkenntlich macht.
Doch geologische Aktivitäten wie Erosion, Sedimentfüllung oder das Zurückfließen von Schlamm in die Trittspur machen die (relativ) filigranen Abdrücke der Zehen unkenntlich.