Beiden Störungsbildern gemeinsam ist ein rechthaberisches, unbelehrbares, fanatisches Verhalten bei Menschen, die eine sensible, leicht kränkbare Disposition aufweisen.
Er unterstellt dem Menschen, „von Natur aus rechthaberisch“ zu sein, und bezeichnet die Dialektik dementsprechend als „Lehre von den Verfahren bezüglich der dem Menschen natürlichen Rechthaberei“.
Ein Hinweis darauf sind die Beispiele, durch die Schopenhauer bestimmtes, damals gesellschaftlich verbreitetes Verhalten als rechthaberisch und wahrheitsschädigend entlarvt.