Er war entschieden der Auffassung, dass die Regierung eine feste und entschlossene Haltung einnehmen müsse und selbst in kleinen Dingen nicht nachgeben dürfe.
Eine echte Druckkündigung liegt vor, wenn keine objektive Rechtfertigung der Drohung besteht, der Arbeitgeber aber auf Grund der angedrohten Nachteile dem Druck nachgibt.
Damit ihm Mittel bewilligt wurden, hatte er bei seinem Glaubenszwang während der Reformationseinführung nachgeben müssen und durfte ohne Einwilligung der Stände kein Bündnis eingehen.