Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflichten (Verschleierung) wird mit einem sechsmonatigen Stimmrechtsentzug nach Richtigstellung der Eintragung bestraft.
Letztlich wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, wovon dieser aber bereits 19 Monate in Untersuchungshaft verbüßt hatte.