Im Rahmen einer Psychoedukationsmaßnahme kann nur eine (möglichst wissenschaftlich gut begründete) Auswahl an Sichtweisen bzw. Therapiemöglichkeiten berücksichtigt und mit dem Betroffenen durchgesprochen werden.
Dabei machte er die Erfahrung, dass die Behörden später keinen Beauftragten mehr empfingen und ihre Entscheidungen mit den Betroffenen nicht durchsprachen.