Die Einwohnerzahlen 2001 beziehen sich auf die de facto in den Städten lebenden Menschen sowie die eigentlichen Städte ohne Vorortgürtel, die Angaben 2009 sind De-jure-Einwohnerzahlen.
Die Kapelle und das Siechenhaus waren de jure nicht in Proseken eingepfarrt, doch ließen die Negendancks beide durch die Geistlichen von Proseken mitversorgen.
Da Feldgeschworene durch Grenzsteinsetzung de facto beurkunden (aber nicht de jure) werden sie auf Lebenszeit vereidet und zur Geheimhaltung verpflichtet.