Gerechtigkeit und Menschenliebe seien keine Pflichten; vielmehr seien sie die beiden „Kardinaltugenden“, aus denen sich alle übrigen Tugenden ableiten ließen.
Als Grundlage dient ein Teilnahmevertrag, der organisatorische Fragen regelt, damit alle angeschlossenen Systeme gleichberechtigt und automatisiert zusammenarbeiten können (Interoperabilität).
Letztlich mussten alle Schiffe der Klasse in die Werft, um die Steifigkeit ihrer Rümpfe durch das Anschweißen zusätzlicher Stahlplatten erhöhen zu lassen.