Abhängig vom Zeitpunkt der Kostenbetrachtung unterteilt man in Bewertungsverfahren nach historischen Kosten und nach gegenwartsbezogenen Wiederbeschaffungskosten.
4) Als Expositur wird im katholischen Kirchenwesen ein Seelsorgebezirk ohne eigene Vermögensverwaltung bezeichnet, die von einer Mutterpfarrei abhängig ist und von einem Pfarrvikar geleitet wird.