Insgesamt waren Klagen auf Schadensersatz in einem Umfang von 150 Millionen eingegangen, die man allerdings zu großen Teilen nicht als zulässig befunden hatte.
Die Gesamtgröße des Verbreitungsgebietes beträgt schätzungsweise 1,2 Millionen Quadratkilometer, der Umfang des tatsächlich bewohnten Gebietes ist unbekannt.