Dieser hatte zuvor einen gemeinsamen Antrag der klagenden Fraktionen, das Raumordnungsverfahren im Landkreis zu starten, nicht zur Tagesordnung zugelassen.
Die Nationalversammlung beschloss daraufhin unter der Erwägung, dass diese Frage in die Gesetzgebung der Einzelstaaten gehöre, zur Tagesordnung überzugehen.