Eine vom Kreditinstitut angestrebte autonome Erhöhung der Zinsspanne kann deshalb nur durch eine Verbesserung der Marge, also Anhebung der Sollzinsen und/oder Senkung der Habenzinsen, erreicht werden.
Das „anerkennenswerte Interesse“ der Banken und Sparkassen, die Sollzinsen in Zeiten des wechselhaften Kapitalmarktes anzupassen, änderten hieran nichts.
Die Kreditinstitute haben aufgrund dieser Rechtsprechung die Angabe des Buchsaldos weitgehend eingestellt oder berechnen keine Sollzinsen mehr für diese „verdeckten Überziehungen“.
Sollzinsen sind eine Art des Kreditzinses, der von Kreditinstituten gemäß den Kreditbedingungen für die Inanspruchnahme von Krediten dem Kreditnehmer berechnet wird.