Bis auf die Unverzinslichen Schatzanweisungen und Daueremissionen werden alle Bundeswertpapiere an den deutschen Wertpapierbörsen und auf elektronischen Handelsplattformen gehandelt.
Neben den klassischen Bundeswertpapieren, wie Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Unverzinslichen Schatzanweisungen organisierte die Finanzagentur auch Emissionen neuer Finanzierungsinstrumente.
Die Laufzeit der Bundeswertpapiere variiert von kurzfristig (Unverzinsliche Schatzanweisung oder Bundesschatzanweisung) bis hin zu langfristig (Bundesanleihen).
Ferner wurde die Rüstungsfinanzierung durch eine Steigerung der im Umlauf befindlichen Geldmenge und durch die Ausgabe weiterer Schatzanweisungen, wie z. Bsp.
Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen, Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes sowie inflationsindexierte Bundeswertpapiere werden nur zu bestimmten Zeitpunkten zum Erwerb angeboten.
Eintragungsfähig sind lediglich Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und unverzinsliche Schatzanweisungen („Bundeswertpapiere“), die am Börsenhandel teilnehmen können.