Zudem wurden die neuen Bestimmungen des Disziplinarrechts ohne Prügelstrafen bei den Reservisten besonders konsequent angewandt, um die bewaffneten Bürger zu motivieren.
Zunächst Folter-Werkzeug und Stätte der Prügelstrafe, erlangten die Pranger ab dem 13. Jahrhundert weite Verbreitung zur Vollstreckung von Ehrenstrafen.