Während sich die häufig novellierten deutschen Börsengesetze ausführlich mit dem Termingeschäft befassten, vernachlässigten sie das – viel häufiger vorkommende – Kassageschäft.
Erfolgt jedoch simultan mit dem Devisentermingeschäft die Kontrahierung eines nach Währung und Betrag kongruenten Kassageschäftes oder Devisentermingeschäftes mit abweichender Fälligkeit, dann liegt ein Swapgeschäft vor.
Der Austausch geschieht entweder durch ein Kassageschäft und ein Termingeschäft oder durch zwei auf unterschiedliche Fälligkeiten lautende Termingeschäfte.
Auch der Leerverkauf kann sich formal als Kassageschäft darstellen, ist jedoch ein Termingeschäft, bei dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Verkäufer noch nicht über die verkauften Basiswerte verfügt.
Als Geschäftsarten kennen die Warenbörsen wie die Wertpapierbörsen das Kassageschäft (bei Warenbörsen auch Lokogeschäft genannt) oder das Warentermingeschäft (auch Terminkontrakt), die sowohl Börsengeschäfte mit kommerziellem Hintergrund als auch Spekulationsgeschäfte ermöglichen.
Ein Spotmarkt (auch Kassamarkt, Lokomarkt oder Effektivmarkt) ist der ökonomische Ort, an dem Angebot und Nachfrage von Spot- oder Kassageschäften aufeinandertreffen.
Sie kaufen (verkaufen) von (an) Geschäftsbanken Devisen im Kassageschäft und verkaufen (kaufen) diese gleichzeitig per Termingeschäft an (von) die (den) Geschäftsbanken zurück.